Kommt Sie nun die Weiterverlängerung der Steuerbegünstigung oder nicht? Die Entscheidung hierüber scheint nun tatsächlich für Autogas gefallen zu sein. Denn der für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahren entscheidende Finanzausschuss des Bundestages, der noch bis vor wenigen Stunden tagte, hat über das Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes nun abschließend beraten.
Nach Aussage von Lothar Binding, dem finanzpolitischen Sprecher sowie Christian Petry und Andreas Rimkus, den zuständigen Berichterstattern der SPD-Bundestagsfraktion sowie Arno Klare werden Erdgas und Autogas über das Jahr 2018 hinaus energiesteuerlich begünstigt.
Dabei sieht der Gesetzentwurf allerdings eine unterschiedliche Länge der Begünstigung von Erdgas und Autogas vor. Autogas wird bis Ende 2022, Erdgas als Kraftstoff etwas länger bis 2026 begünstigt.
Geschäftsführer aus der Flüssiggaswirtschaft zeigten sich in ersten Stellungnahmen erfreut über den Ausgang des Verfahrens.
„Die Entscheidung des Finanzausschusses sendet ein eindeutiges Signal, dass Autogas im Mobilitätsmarkt der Zukunft als schadstoffarmer und bezahlbarer alternativer Kraftstoff auch weiterhin eine große Bedeutung zukommen wird“, kommentierte beispielsweise Uwe Thomsen, Geschäftsführer der Propan Rheingas GmbH & Co.KG. in Brühl.
Wie aus einer Pressemitteilung des Bundestages hervorgeht, werden die Steuerausfälle durch die verlängerte Steuerermäßigung für LPG im Jahr 2019 auf 105,6 Millionen Euro beziffert. 2020 werden 79,2 Millionen, 2021 52,8 Millionen und 2022 noch 26,6 Millionen erwartet. Dabei war im Ursprungsentwurf bereits vorgesehen, die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas, also CNG, und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 zu verlängern, jedoch ab 2024 schrittweise abzusenken. Diese Regelung wurde beibehalten
Besonders die SPD-Abgeordneten wollten mit der Verlängerung ein Signal setzen, so Binding, dass Gaskraftstoffe „kurz- und mittelfristig eine wichtige Rolle“ bei der Energiewende spielen sollen. „Wir geben den Bürgern damit Plangunssicherheit.“ Auch mehrere CDU-Politiker hatten sich im Vorfeld der Ausschusssitzung für eine Weiterverlängerung der Steuerbegünstigung für Autogas ausgesprochen.
Der unsprüngliche Gesetzentwurf von Bundesfinanzminster Wolfgang Schäuble sah vor, die Steuerbegünstigung für Autogas ab 1.1.2019 ganz zu streichen.
Das Gesetz wird nun in den kommenden Tagen final im Bundestag beschlossen.
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Quelle: www.autogas-journal.de